🇨🇭 Dieser Beitrag betrifft die Schweiz. In Deutschland und Österreich gelten andere Gesetze (BSIG/DSGVO bzw. NISG 2024).
Was ist der Nationale Spitex-Tag Schweiz?
Der Nationale Spitex-Tag macht die ambulante Pflege sichtbar – und erinnert gleichzeitig daran, wie viel Verantwortung Spitex-Organisationen täglich tragen. Für Geschäftsführende und Pflegefachpersonen ist das ein guter Moment, nicht nur nach aussen zu kommunizieren, sondern auch intern zu prüfen: Sind unsere Prozesse wirklich zukunftssicher aufgestellt?
Betrifft mich das?
Der Nationale Spitex-Tag richtet sich an alle Spitex-Organisationen in der Schweiz – ob kleine Gemeindeorganisation mit fünf Mitarbeitenden oder grösserer regionaler Anbieter mit mehreren Pflegeteams.
Der Tag selbst ist ein Kommunikationsanlass. Mitmachen kann jede Organisation, die ambulante Pflege und Haushaltshilfe anbietet. Aktionen finden schweizweit statt: Stände, Veranstaltungen, Social-Media-Beiträge unter dem Hashtag #SpitexTag.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme. Aber: Wer unter dem Motto «Gute Pflege heisst: Cool bleiben» nach aussen tritt, sollte auch intern gut aufgestellt sein – besonders in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit. Denn genau hier holt die Regulierung Spitex-Organisationen seit einiger Zeit ein.
Was ist zu tun?
Am Spitex-Tag teilnehmen – und intern nutzen
Nutzen Sie den Nationalen Spitex-Tag für beides: Öffentlichkeitsarbeit und einen internen Check Ihrer Prozesse.
Öffentlichkeitsarbeit: Teilen Sie Eindrücke aus dem Pflegealltag auf Social Media. Zeigen Sie, was Spitex-Arbeit ausmacht. Verwenden Sie den Hashtag #SpitexTag. Stimmen Sie Beiträge mit Ihrer Kantons- oder Regionalorganisation ab, damit die Botschaft einheitlich wirkt.
Achtung bei Fotos und Videos: Wenn Sie Mitarbeitende oder gar Klientinnen und Klienten zeigen, brauchen Sie deren ausdrückliche schriftliche Einwilligung. Das nDSG (neues Datenschutzgesetz, gilt seit September 2023) ist hier klar: Personendaten – und dazu gehören auch Fotos – dürfen nur mit Einwilligung oder einer anderen Rechtsgrundlage bearbeitet werden. Besondere Vorsicht gilt bei Gesundheitsdaten, die als besonders schützenswert eingestuft sind.
[[PRÜFEN: Gibt es für 2026 ein offizielles Kampagnenmaterial vom Spitex Verband, das Organisationen direkt verwenden können? Wenn ja, Link einfügen.]]
Regulatorische Pflichten nicht vergessen
Neben dem Kommunikationsanlass lohnt sich ein Blick auf die aktuellen gesetzlichen Anforderungen, die Spitex-Organisationen in der Schweiz betreffen:
- nDSG: Seit September 2023 gilt das neue Datenschutzgesetz. Spitex-Organisationen bearbeiten täglich besonders schützenswerte Personendaten – Gesundheitsdaten, Pflegedokumentationen, Medikamentenpläne. Diese müssen technisch und organisatorisch geschützt werden.
- Meldepflicht bei Cyberangriffen: Seit April 2025 gilt in der Schweiz eine Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen beim BACS (Bundesamt für Cybersicherheit). [[PRÜFEN: Ob Spitex-Organisationen direkt unter den Geltungsbereich des ISG fallen oder ob dies nur grössere Gesundheitsinfrastrukturen betrifft – rechtliche Einordnung ggf. anpassen.]] Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Anwalt.
- EPDG: Das elektronische Patientendossier betrifft zunehmend auch ambulante Pflegeanbieter. Die Anbindungspflicht für Spitex-Organisationen ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Checkliste: Nationaler Spitex-Tag und regulatorische Grundlage
Für den Spitex-Tag:
- [ ] Einwilligungen für Fotos und Videos von Mitarbeitenden einholen (schriftlich, vor der Veröffentlichung)
- [ ] Bei Aufnahmen von Klientinnen oder Klienten: Einwilligung zwingend erforderlich – im Zweifel auf Personenfotos verzichten
- [ ] Social-Media-Beiträge vor der Veröffentlichung intern freigeben lassen
- [ ] Hashtag #SpitexTag verwenden und mit der Regionalorganisation koordinieren
- [ ] Öffentlichkeitsmaterial auf Datenschutzkonformität prüfen (keine Gesundheitsdaten öffentlich sichtbar)
Interne Grundlagen – laufend:
- [ ] Datenschutzerklärung für Klientinnen und Klienten vorhanden und aktuell (nDSG-konform seit September 2023)?
- [ ] Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten (VBT) angelegt?
- [ ] Zugriffe auf Pflegedokumentation und Medikamentendaten geregelt und protokolliert?
- [ ] Mitarbeitende zu Datenschutz und sicherem Umgang mit Mobilgeräten geschult?
- [ ] Vorgehen bei einem Cyberangriff oder Datenverlust dokumentiert?
- [ ] Kontakt zum kantonalen Datenschutzbeauftragten und zum BACS bekannt?
Tool-Tipp: ISMShield Micro für Spitex-Organisationen
Viele Spitex-Organisationen haben keine eigene IT-Abteilung. Genau dafür wurde ISMShield Micro entwickelt: ein schlankes Tool, das Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Datenschutz- und Informationssicherheitspflichten führt – ohne Fachjargon, ohne IT-Vorkenntnisse.
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- Ihr Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten aufbauen
- Eine einfache Risikobeurteilung für Ihre Pflegeprozesse durchführen
- Mitarbeitende mit kurzen, verständlichen Schulungsmodulen sensibilisieren
- Dokumentation für eine allfällige Prüfung durch den EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) vorbereiten
Mehr dazu finden Sie im Praxis-Ratgeber oder starten Sie direkt: ISMShield Micro jetzt einrichten.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen zum Datenschutz oder zur Informationssicherheit wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine auf Gesundheitsrecht spezialisierte Kanzlei.
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