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Wer Patientendaten in nicht-konforme KI-Tools eingibt, riskiert Strafverfahren, Bußgelder und Abmahnungen.
Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ist eine Straftat — bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Patientendaten in einem US-Chatbot ohne Verschwiegenheitsvereinbarung können bereits den Tatbestand erfüllen.
Im März 2026 hat das Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayern erstmals einen Fall von KI-Nutzung mit Patientendaten an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die Aufsichtsbehörden prüfen aktiv.
Im April 2026 wurde ein MVZ in Mittelfranken wegen KI-Nutzung ohne AVV und ohne Patienteninformation kostenpflichtig abgemahnt. Der EU AI Act verlangt zusätzlich seit Februar 2025 ein KI-Inventar.
Vertiefung mit Rechtslage, Prüfkriterien und Ampel-Übersicht: Welche KI-Tools sind in der Arztpraxis erlaubt? — der Ratgeber-Artikel →