🇩🇪 Dieser Beitrag betrifft Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten andere Gesetze (NISG 2024 bzw. ISG/nDSG).

Die gematik baut das digitale Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens um – und das betrifft Sie direkt. Im Juni 2026 haben die Gesellschafter der gematik beschlossen, einen konkreten Fahrplan für die Modernisierung der Telematikinfrastruktur (TI) zu erarbeiten. Was das für Ihre Praxis, Apotheke oder Pflegeeinrichtung bedeutet, lesen Sie hier.


Betrifft mich das?

Kurze Antwort: Ja – wenn Sie an der TI angeschlossen sind.

Die Telematikinfrastruktur Weiterentwicklung 2026 betrifft alle Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen, die mit TI-Komponenten arbeiten:

  • Arztpraxen und MVZ: Sie nutzen die TI täglich – für die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept und den Kommunikationsdienst KIM.
  • Apotheken: Das E-Rezept läuft über die TI. Änderungen an der Plattform betreffen Ihre Abläufe direkt.
  • Spitex und ambulante Pflegedienste: Sofern Sie an die TI angebunden sind, gelten die Neuerungen auch für Sie.
  • Krankenhäuser: Für Sie kommen die Anforderungen aus §391 SGB V noch dazu – die TI-Modernisierung ist hier Teil eines grösseren Digitalisierungsrahmens.

Ausnahmen: Wer bisher keine TI-Anbindung hat und nicht dazu verpflichtet ist, ist vorerst nicht direkt betroffen. Für den Grossteil der niedergelassenen Ärzte und Apotheken gilt das jedoch nicht – die TI-Nutzung ist gesetzlich vorgesehen.


Was ist zu tun?

Die Modernisierung läuft schrittweise – Sie müssen jetzt nichts überstürzen. Aber Sie sollten informiert sein und sich vorbereiten. Hier die wichtigsten Punkte:

1. TI 2.0 kommt – schrittweise, aber zügig

Der beschleunigte Übergang zur TI 2.0 ist beschlossen. Das bedeutet konkret:

  • Weniger Spezialhardware: Der klassische Konnektor wird abgelöst. An seine Stelle treten softwarebasierte Lösungen und Cloud-Zugänge.
  • Mehr mobile Nutzung: Ärzte im Hausbesuch oder Pflegekräfte unterwegs können künftig einfacher auf TI-Dienste zugreifen.
  • Digitale Identitäten: Statt Hardware-Karte sollen digitale Identitätsnachweise möglich werden.
  • Moderne Sicherheitsstandards: Die neue Plattform muss den Anforderungen des BSI Grundschutzes sowie der NIS2-Richtlinie entsprechen, die in Deutschland seit 2025 über das NIS2UmsuCG gilt.

2. Open-Source-Plattform als neue Basis

Fachdienste wie das E-Rezept werden künftig auf einer gemeinsamen, zentralen Plattform betrieben – statt auf eigenen Insellösungen. Das klingt technisch, hat aber praktische Folgen: Updates, Störungen und neue Funktionen werden einheitlicher und schneller ausgerollt.

3. Ihr IT-Dienstleister ist gefragt

Sie selbst müssen die Plattform nicht bauen. Aber Sie sollten Ihren Praxissoftware-Anbieter oder IT-Dienstleister jetzt fragen:

  • Ist meine aktuelle TI-Anbindung auf dem neuesten Stand?
  • Wann wird mein Konnektor oder meine Softwarelösung auf TI 2.0 umgestellt?
  • Gibt es Handlungsbedarf bei Zertifikaten oder Hardware?

4. Datenschutz im Blick behalten

Die ePA enthält hochsensible Gesundheitsdaten. Mit der Plattformmodernisierung ändert sich auch, wo und wie Daten verarbeitet werden. Prüfen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, ob Ihre Verarbeitungsverzeichnisse nach DSGVO und BDSG aktuell sind. Besonders relevant: Art. 9 DSGVO schützt Gesundheitsdaten als besondere Kategorie – das gilt auch für alle TI-Dienste.

Hinweis: Für rechtliche Beratung zur DSGVO-Konformität wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt.


Checkliste: Telematikinfrastruktur Weiterentwicklung 2026

Nutzen Sie diese Punkte als Orientierung für die nächsten Wochen:

  • [ ] TI-Komponenten prüfen: Welche Hardware (Konnektor, eHealth-Kartenterminal) ist im Einsatz? Ist sie noch zugelassen?
  • [ ] Softwareanbieter kontaktieren: Wann und wie erfolgt die Umstellung auf TI 2.0 in Ihrer Praxissoftware?
  • [ ] Zertifikatslaufzeiten checken: TI-Zertifikate haben begrenzte Laufzeiten – abgelaufene Zertifikate können den Praxisbetrieb unterbrechen.
  • [ ] Notfallplan aktualisieren: Was tun, wenn die TI-Verbindung ausfällt? Ein schriftlicher Notfallplan gehört zu den Anforderungen der KBV-Richtlinie nach §75b SGB V.
  • [ ] Datenschutzverzeichnis aktualisieren: Neue Verarbeitungsvorgänge durch ePA oder TI-Dienste dokumentieren (DSGVO Art. 30).
  • [ ] Mitarbeitende informieren: MPA und andere Teammitglieder sollten wissen, was sich ändert – besonders bei der Handhabung der ePA und des E-Rezepts.
  • [ ] BSI-Sicherheitsmitteilungen abonnieren: Das BSI informiert regelmässig über Sicherheitslücken in TI-Komponenten. Tragen Sie sich in den BSI-Newsletter ein.
  • [ ] IT-Sicherheitsvorfälle meldepflichtig prüfen: Bei Störungen an TI-Systemen können Meldepflichten nach §32 BSIG oder nach der KBV-Richtlinie greifen.

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Die TI-Modernisierung bringt neue Sicherheitsanforderungen. Ob Ihre Praxis oder Apotheke dabei den Überblick behält, ist oft eine Frage der richtigen Unterstützung.

ISMShield Micro hilft Ihnen dabei:

  • Sicherheitsmassnahmen für kleine Einrichtungen strukturiert umzusetzen – ohne IT-Studium
  • Checklisten für die wichtigsten Anforderungen aus BSI Grundschutz, DSGVO und der KBV-Richtlinie (§75b SGB V) direkt in der Praxis anzuwenden
  • Notfallpläne und Verarbeitungsverzeichnisse schritt für schritt aufzubauen

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Weitere Hintergründe zu Datenschutz und IT-Sicherheit für Praxen finden Sie in unserem Ratgeber für Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen.


Stand: Juni 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder IT-Fachberatung. Quellen: gematik Newsroom (19.06.2026), BSI Grundschutz, NIS2UmsuCG, §75b SGB V.

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