🇩🇪 Dieser Beitrag betrifft Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten andere Gesetze (NISG 2024 bzw. ISG/nDSG).
Telematikinfrastruktur digitale Anwendungen: Was müssen Praxen jetzt wissen?
Die gematik hat mit dem TI-Atlas 2026 bestätigt: Digitale Anwendungen in der Telematikinfrastruktur sind kein Zukunftsprojekt mehr — sie sind fester Bestandteil der Versorgung. Für Arztpraxen, MVZ und andere Leistungserbringer bedeutet das: Wer noch zögert, riskiert Versorgungslücken und mögliche Sanktionen. Dieser Artikel erklärt, was konkret auf Sie zukommt.
Betrifft mich das?
Kurze Antwort: Ja — fast alle Praxen in Deutschland.
Die Telematikinfrastruktur digitale Anwendungen betreffen grundsätzlich alle Leistungserbringer, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Das umfasst:
- Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte (Einzel- und Gemeinschaftspraxen)
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Apotheken
- Spitex-ähnliche ambulante Pflegedienste, soweit sie mit GKV-Leistungen arbeiten
- Pflegeheime, die SGB-V-Leistungen abrechnen
Die rechtliche Grundlage liefert §75b SGB V: Die KBV-Richtlinie zur IT-Sicherheit verpflichtet Vertragsärzte zur Umsetzung von Mindestsicherheitsstandards — und damit auch zur sicheren Einbindung digitaler TI-Anwendungen. Parallel dazu greift seit 2025 das NIS2UmsuCG, das für mittlere und größere Einrichtungen im Gesundheitswesen zusätzliche Sicherheitspflichten vorschreibt.
Ausnahme: Rein privat abrechnende Praxen ohne GKV-Vertrag sind von §75b SGB V nicht direkt betroffen. Die DSGVO und das BDSG gelten aber für alle.
Hinweis: Für rechtliche Beratung zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Was ist zu tun?
Der TI-Atlas 2026 zeigt: Die wichtigsten digitalen Anwendungen sind bereits ausgerollt und müssen aktiv genutzt werden. Hier die zentralen Baustellen für Ihre Praxis:
1. Elektronische Patientenakte (ePA) aktiv einbinden
Seit dem 15. Januar 2025 gilt: Alle gesetzlich Versicherten erhalten automatisch eine ePA, sofern sie nicht widersprechen. Als Arztpraxis sind Sie verpflichtet, Befunde, Medikationspläne und relevante Dokumente in die ePA einzutragen. Die gematik hat zum 1. Juli 2026 neue Funktionen der ePA eingeführt — prüfen Sie, ob Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) bereits auf dem aktuellen Stand ist.
Was das konkret bedeutet: - Sprechen Sie Ihren PVS-Anbieter auf das aktuelle ePA-Update an. - Schulen Sie Ihr MPA-Team im Umgang mit der ePA-Befüllung. - Klären Sie, wie Patienten über ihre ePA informiert werden.
2. E-Rezept vollständig umstellen
Das E-Rezept ist seit Januar 2024 verpflichtend für GKV-Rezepte. Prüfen Sie, ob Ihr Workflow wirklich reibungslos funktioniert — von der Ausstellung bis zur Einlösung in der Apotheke. Fehler in der Signatur oder veraltete Konnektoren verursachen unnötige Unterbrechungen.
3. Konnektor und TI-Komponenten aktuell halten
Der Konnektor ist das technische Herzstück Ihrer TI-Anbindung. Veraltete Konnektoren sind ein Sicherheitsrisiko — und verstossen gegen die KBV-Richtlinie (§75b SGB V) sowie die BSI Grundschutz-Anforderungen. Prüfen Sie: - Wann wurde Ihr Konnektor zuletzt aktualisiert? - Liegt eine BSI-Zulassung für Ihre aktuelle Version vor? - Ist Ihr IT-Dienstleister über die TI-Wartung informiert?
4. IT-Sicherheit dokumentieren
NIS2 gilt seit Oktober 2024 in Deutschland über das NIS2UmsuCG. Auch wenn die meisten kleinen Praxen nicht direkt als "wesentliche Einrichtung" eingestuft werden — die KBV-Richtlinie und DSGVO verlangen schon heute eine nachvollziehbare Dokumentation Ihrer Sicherheitsmassnahmen. Ohne Dokumentation kein Nachweis.
Checkliste: Telematikinfrastruktur digitale Anwendungen in der Praxis
Gehen Sie diese Punkte einmal pro Quartal durch:
- [ ] ePA-Workflows geprüft: PVS unterstützt aktuelle ePA-Version (Stand: Juli 2026)
- [ ] E-Rezept funktioniert fehlerfrei: Signaturkarte und Konnektor aktuell
- [ ] Konnektor-Zertifikat gültig: BSI-Zulassung nicht abgelaufen
- [ ] Telematik-Zugangsdaten sicher verwahrt: Kein Passwort auf Klebezettel
- [ ] MPA-Team geschult: Umgang mit ePA, E-Rezept und KIM dokumentiert
- [ ] KIM (Kommunikation im Medizinwesen) eingerichtet: Für sichere Arzt-Arzt-Kommunikation
- [ ] Datenschutz-Folgenabschätzung aktuell: Besonders bei neuen digitalen Anwendungen (DSGVO Art. 35)
- [ ] IT-Sicherheitsmassnahmen nach §75b SGB V dokumentiert
- [ ] Meldewege bei IT-Sicherheitsvorfällen bekannt: An wen melden Sie im Ernstfall? (BSI, Aufsichtsbehörde, KV)
- [ ] Backup-Strategie überprüft: Patientendaten täglich gesichert, Wiederherstellung getestet
Weitere Orientierung finden Sie in unserem Praxis-Ratgeber mit themenspezifischen Artikeln zu DSGVO, KBV-Richtlinie und NIS2.
Tool-Tipp: ISMShield Micro hilft Ihnen den Überblick zu behalten
Die Anforderungen rund um Telematikinfrastruktur digitale Anwendungen, KBV-Richtlinie und DSGVO wachsen stetig. Für kleine und mittlere Praxen ohne eigene IT-Abteilung ist das schnell unübersichtlich.
ISMShield Micro ist speziell für Arztpraxen, Apotheken und ambulante Pflegedienste entwickelt worden. Es hilft Ihnen:
- Sicherheitslücken systematisch zu erkennen — ohne IT-Kenntnisse
- Massnahmen nach §75b SGB V und BSI Grundschutz zu dokumentieren — prüfungssicher
- Pflichten aus DSGVO und NIS2UmsuCG im Blick zu behalten — mit konkreten To-do-Listen
- Vorfälle zu erfassen und Meldewege zu kennen — für den Ernstfall vorbereitet
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Stand: Juli 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder IT-Beratung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt, für technische Fragen an einen zertifizierten IT-Dienstleister.
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