🇨🇭 Dieser Beitrag betrifft die Schweiz. In Deutschland und Österreich gelten andere Gesetze (BSIG/DSGVO bzw. NISG 2024).
Spitex Kongress Schweiz 2026: Was bedeutet die Datendebatte für Ihre Organisation?
Der Spitex-Kongress 2026 stellt eine zentrale Frage in den Mittelpunkt: Wie gehen ambulante Pflegeorganisationen verantwortungsvoll mit Daten um? Das betrifft nicht nur Strategie und Qualitätsmessung — sondern auch Datenschutz und IT-Sicherheit, die für jede Spitex-Organisation in der Schweiz verbindlich gelten.
Betrifft mich das?
Kurze Antwort: Ja — unabhängig von Ihrer Grösse.
Ob Sie eine kleine kommunale Spitex mit fünf Mitarbeitenden führen oder eine grössere regionale Organisation mit mehreren Einsatzgruppen: Sobald Sie Patientendaten erheben, verwalten oder weitergeben, gelten in der Schweiz klare Regeln.
Konkret relevant sind für Sie:
- nDSG (neues Datenschutzgesetz): gilt seit September 2023 für alle Organisationen, die Personendaten bearbeiten — also auch für jede Spitex-Organisation.
- DSV (Datenschutzverordnung): präzisiert die Anforderungen des nDSG, z. B. zu Datensicherheit und Informationspflichten.
- EPDG (Gesetz über das elektronische Patientendossier): relevant, sobald Sie am elektronischen Patientendossier teilnehmen oder angebunden sind.
- Meldepflicht für Cyberangriffe: gilt seit April 2025 für Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen — ob Ihre Organisation darunter fällt, hängt von Grösse und Versorgungsrelevanz ab. [[PRÜFEN: Einordnung Spitex als kritische Infrastruktur gemäss ISG — Formulierung mit Anwalt abstimmen]]
- Kantonale Gesundheitsgesetze: Je nach Kanton bestehen zusätzliche Vorgaben zu Patientenrechten, Bewilligungen und Dokumentationspflichten.
Für rechtliche Beratung zu Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine spezialisierte Beratungsstelle.
Was ist zu tun?
Der Spitex-Kongress 2026 macht deutlich: Daten sind nicht mehr nur ein administratives Nebenprodukt — sie sind strategisches Steuerungsinstrument, Qualitätsnachweis und Verhandlungsgrundlage gegenüber Gemeinden, Kantonen und Krankenversicherern. Das ist eine grosse Chance. Aber mehr Daten bedeuten auch mehr Verantwortung.
Hier sind die wichtigsten Handlungsfelder:
1. Datenschutz systematisch umsetzen
Das nDSG verlangt unter anderem, dass Sie Betroffene — also Ihre Klientinnen und Klienten — über die Bearbeitung ihrer Daten informieren. Sie brauchen eine verständliche Datenschutzerklärung sowie klare interne Prozesse: Wer darf welche Daten sehen? Wie lange werden sie aufbewahrt? Was passiert bei einem Datenverlust?
2. Datensicherheit technisch absichern
Patientendaten sind besonders schützenswert. Das nDSG und die DSV verlangen angemessene technische und organisatorische Schutzmassnahmen. Dazu gehören: sichere Passwörter, verschlüsselte Übertragung von Daten, regelmässige Backups und geregelte Zugriffsrechte.
3. Cyberangriffe melden können
Seit April 2025 besteht für bestimmte Organisationen eine Meldepflicht bei Cyberangriffen gegenüber dem BACS (Bundesamt für Cybersicherheit, ehemals NCSC). Stellen Sie sicher, dass in Ihrer Organisation bekannt ist: Wer meldet was — und bis wann?
4. Daten nur für legitime Zwecke nutzen
Der Kongress diskutiert «Versorgungsrelevanz statt Datensammlung». Das ist auch datenschutzrechtlich der richtige Grundsatz: Erheben Sie nur jene Daten, die Sie tatsächlich brauchen (Datensparsamkeit). Jede zusätzliche Datennutzung — z. B. für Qualitätsauswertungen oder Berichte an Kostenträger — braucht eine klare rechtliche Grundlage.
Checkliste: Datenschutz und Datensicherheit in Ihrer Spitex-Organisation
- [ ] Datenschutzerklärung vorhanden und verständlich formuliert (Klientinnen und Klienten werden informiert)
- [ ] Interne Zugriffskontrolle geregelt: Wer darf welche Daten einsehen?
- [ ] Datensparsamkeit umgesetzt: Nur wirklich benötigte Daten werden erhoben
- [ ] Technische Schutzmassnahmen aktiv: sichere Passwörter, Datenverschlüsselung, Backup-Routine
- [ ] Meldeprozess für Sicherheitsvorfälle definiert: Zuständige Person bekannt, BACS-Meldung möglich
- [ ] Aufbewahrungsfristen dokumentiert und eingehalten
- [ ] Datenbearbeitungsverzeichnis geführt (Pflicht gemäss nDSG für viele Organisationen)
- [ ] EPDG-Anbindung geprüft: Falls vorhanden — Anforderungen bekannt?
- [ ] Kantonale Vorgaben geprüft: Gibt es in Ihrem Kanton spezifische Pflichten?
- [ ] Mitarbeitende sensibilisiert: Schulung zu Datenschutz und Phishing durchgeführt?
Weitere Orientierung finden Sie in unserem Ratgeber für Gesundheitsorganisationen.
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Der Spitex Kongress Schweiz zeigt: Daten sind die Zukunft der ambulanten Pflege. Mit dem richtigen Schutzrahmen können Sie diese Zukunft aktiv mitgestalten — statt von Datenpannen oder Bussgeldern gebremst zu werden.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen zu Ihrer spezifischen Situation wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine spezialisierte Fachstelle.
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