🇩🇪 Dieser Beitrag betrifft Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten andere Gesetze (NISG 2024 bzw. ISG/nDSG).

KIM medizinische Kommunikation: Pflicht für Ihre Praxis?

Das Bundesgesundheitsministerium plant, KIM als verbindlichen Standard für die medizinische Kommunikation im deutschen Gesundheitswesen festzuschreiben. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, das Fax schrittweise vollständig durch sichere digitale Verfahren zu ersetzen. Betroffen sind langfristig alle Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen und weitere Akteure im Gesundheitssystem.


Betrifft mich das?

Kurze Antwort: Ja — und Sie sind wahrscheinlich bereits auf dem richtigen Weg.

Wenn Sie eine ärztliche oder psychotherapeutische Praxis in Deutschland führen, nutzen Sie KIM sehr wahrscheinlich schon heute — zum Beispiel für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder den Versand elektronischer Arztbriefe. Diese Nutzung ist seit 2021 schrittweise zur Pflicht geworden, unter anderem über die KBV-Richtlinie gemäß § 75b SGB V.

Der neue Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der sogenannte Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (kurz: Digitalgesetz), geht jedoch einen Schritt weiter: KIM medizinische Kommunikation soll zum einheitlichen Standard werden — für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen.

Neu hinzukommende Pflicht-Nutzer laut Entwurf: - Pflegeeinrichtungen - Medizinischer Dienst (MD) - Krankenkassen - Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) - Krankenhäuser

Für Arztpraxen bedeutet das konkret: Ihr Kommunikationspartner auf der anderen Seite — die Pflegekasse, das Pflegeheim, der MD — soll künftig ebenfalls erreichbar sein. Medienbrüche wie der Fax-Ausdruck sollen damit der Vergangenheit angehören.

Hinweis: Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Verbindliche Fristen stehen zum Zeitpunkt dieses Artikels (Juni 2026) noch nicht abschließend fest. Für rechtliche Beratung zu Ihren konkreten Pflichten wenden Sie sich an einen Anwalt oder Ihre KV.


Was ist zu tun?

Auch wenn das Gesetz noch nicht in Kraft ist, lohnt es sich jetzt zu handeln — denn die Weichen sind gestellt. Hier sind die konkreten Schritte:

1. Prüfen Sie Ihren KIM-Status

Ist in Ihrer Praxis bereits ein KIM-Dienst eingerichtet? Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) sollte eine entsprechende Funktion haben. Falls nicht, sprechen Sie umgehend mit Ihrem PVS-Anbieter.

2. KIM-Dienst einrichten oder aktualisieren

Ein KIM-Dienst muss separat über einen zugelassenen Anbieter gebucht werden. Die KBV bietet mit kv.dox einen eigenen KIM-Dienst an. Alternativ gibt es weitere zugelassene Anbieter. Die Einrichtung erfolgt in der Regel über Ihren IT-Dienstleister oder direkt im PVS.

3. Fax-Workflows dokumentieren und ablösen

Erstellen Sie eine kurze Übersicht: Für welche Kommunikationsvorgänge nutzen Sie noch das Fax? Ersetzen Sie diese Schritt für Schritt durch KIM — zum Beispiel beim Versand von Befunden, Überweisungen oder Berichten an Krankenkassen.

4. Team schulen

KIM ist einfach zu bedienen, aber Ihr Team muss wissen, wann und wie es verwendet wird. Eine kurze interne Schulung reicht in den meisten Praxen aus.

5. KIM-Adresse bekannt machen

Tragen Sie Ihre KIM-Adresse in das TI-Verzeichnis ein und kommunizieren Sie sie aktiv an Kooperationspartner, Krankenhäuser und Kassen.


Checkliste: KIM medizinische Kommunikation in Ihrer Praxis

  • [ ] KIM-Dienst vorhanden? Prüfen Sie, ob Ihr PVS KIM unterstützt und ein Dienst aktiv ist
  • [ ] KIM-Adresse eingerichtet? Stellen Sie sicher, dass Ihre Adresse im TI-Verzeichnis eingetragen ist
  • [ ] eAU läuft über KIM? Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden korrekt übermittelt
  • [ ] Elektronische Arztbriefe aktiv? Arztbriefe werden per KIM versendet statt per Post oder Fax
  • [ ] KV-Abrechnung digital? Abrechnung läuft direkt aus dem PVS über KIM an die KV
  • [ ] Fax-Nutzung reduziert? Alle Fax-Workflows sind dokumentiert und werden sukzessive ersetzt
  • [ ] Team informiert? Mitarbeitende wissen, wie KIM im PVS genutzt wird
  • [ ] Datenschutz geprüft? KIM-Kommunikation ist in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis gemäß DSGVO erfasst
  • [ ] Kooperationspartner informiert? Pflegeheime, Kliniken und Kassen kennen Ihre KIM-Adresse

Tool-Tipp: ISMShield Micro hilft beim Überblick

KIM ist nur ein Baustein einer sicheren Praxis-IT. Das Digitalgesetz und die Anforderungen aus § 75b SGB V sowie der DSGVO und dem BDSG verlangen, dass Sie nicht nur sicher kommunizieren, sondern auch nachweisen können, dass Ihre IT-Sicherheit dem Stand der Technik entspricht.

ISMShield Micro unterstützt Arztpraxen dabei, genau das strukturiert umzusetzen — ohne IT-Kenntnisse vorauszusetzen. In wenigen Schritten erhalten Sie:

  • Eine Übersicht Ihrer aktuellen IT-Sicherheitslage
  • Konkrete Handlungsempfehlungen auf Basis der BSI-Grundschutz-Anforderungen
  • Dokumentation, die Sie bei Prüfungen oder Audits vorlegen können

Gerade wenn KIM-Kommunikation über die Telematikinfrastruktur (TI) ausgeweitet wird, steigen auch die Anforderungen an Ihre Datensicherheit. ISMShield Micro hilft Ihnen, diese Anforderungen Schritt für Schritt zu erfüllen.

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Stand: Juni 2026. Dieser Artikel basiert auf dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums und den KBV-Praxisnachrichten vom 18.06.2026. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Anwalt oder Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung.

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