🇩🇪 Dieser Beitrag betrifft Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten andere Gesetze (NISG 2024 bzw. ISG/nDSG).
KBV2GO App Update: Was bringt die neue Version?
Die KBV hat ihre Praxis-App „KBV2GO!" grundlegend überarbeitet. Das Update steht seit dem 17. Juli 2026 in den App-Stores zum Download bereit und bringt neue Funktionen sowie ein modernisiertes Design. Betroffen sind alle Arztpraxen, Psychotherapeuten und Praxisteams, die die App bereits nutzen – oder bisher noch nicht entdeckt haben.
Betrifft mich das?
Das KBV2GO App Update richtet sich an alle, die an der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland teilnehmen:
- Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte jeder Fachrichtung
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung
- Medizinische Fachangestellte (MFA) und sonstige Praxismitarbeitende
Es gibt keine Mindestgrösse und keine regionalen Einschränkungen – die App steht bundesweit zur Verfügung. Wer bisher noch keine KBV2GO-App verwendet, kann sie kostenlos neu installieren. Wer sie bereits nutzt, sollte das Update zeitnah einspielen, um von den neuen Funktionen zu profitieren.
Keine gesetzliche Pflicht: Es handelt sich nicht um eine Pflichtanwendung im Sinne von SGB V oder der KBV-Richtlinie nach §75b. Die Nutzung ist freiwillig.
Was ist zu tun?
Das Vorgehen ist denkbar einfach. Sie müssen keine IT-Kenntnisse mitbringen:
Schritt 1 – Update laden Öffnen Sie den App Store (iPhone/iPad) oder den Google Play Store (Android) und suchen Sie nach „KBV2GO!". Tippen Sie auf „Aktualisieren". Alternativ aktivieren Sie automatische App-Updates in Ihren Geräteeinstellungen.
Schritt 2 – Neue Funktionen entdecken Nach dem Update startet die App mit dem überarbeiteten Design. Nehmen Sie sich fünf Minuten, um die neue Oberfläche zu erkunden. Die KBV hebt besonders hervor: ein moderneres Layout, personalisierbare Inhalte und stärker regional ausgespielte Informationen.
Schritt 3 – Team informieren Wenn MFA oder andere Mitarbeitende die App ebenfalls verwenden, weisen Sie diese kurz auf das Update hin. Besonders nützlich ist KBV2GO für Praxisteams, die aktuelle KBV-Nachrichten, Abrechnungsinfos und Servicehinweise direkt aufs Smartphone erhalten möchten.
Schritt 4 – Datenschutz im Blick behalten Prüfen Sie kurz, welche Berechtigungen die App auf Ihrem Gerät anfordert (Standort, Benachrichtigungen). Erteilen Sie nur Berechtigungen, die Sie bewusst nutzen möchten. Werden auf dem Gerät auch Patientendaten verarbeitet, gelten die Anforderungen der DSGVO und des BDSG – also sicheres Passwort, Bildschirmsperre und kein Zugriff durch Unbefugte.
Checkliste: KBV2GO App Update sicher einführen
- [ ] Update in App Store oder Google Play Store heruntergeladen
- [ ] App-Version nach Update geprüft (aktuelle Versionsnummer in den App-Einstellungen sichtbar)
- [ ] Automatische Updates für die App aktiviert oder Erinnerung im Kalender gesetzt
- [ ] Mitarbeitende über das Update informiert
- [ ] App-Berechtigungen (Standort, Kamera, Benachrichtigungen) bewusst vergeben – nur was gebraucht wird
- [ ] Bildschirmsperre auf dem Gerät aktiviert (PIN, Fingerabdruck oder Face ID)
- [ ] Gerät nicht mit Praxis-WLAN ohne Passwortschutz verbunden
- [ ] Bei Dienstgeräten: Update mit verantwortlicher Person in der Praxis abgestimmt
- [ ] Keine Patientendaten über die KBV2GO App geteilt oder gespeichert
Hinweis: Für rechtliche Fragen rund um Datenschutz und App-Nutzung in Ihrer Praxis wenden Sie sich an einen Anwalt oder Ihren Datenschutzbeauftragten.
Sicherheit bei Praxis-Apps: Nicht unterschätzen
Apps wie KBV2GO sind praktisch – aber sie landen auf denselben Smartphones, auf denen vielleicht auch Terminkalender, E-Mails oder andere Praxisdaten liegen. Das BSI empfiehlt für mobile Geräte in Praxen grundsätzlich: regelmässige Updates, starke Sperrcodes und klare Regeln, wer welches Gerät nutzt.
Das KBV2GO App Update selbst ist unkritisch. Die Frage ist: Ist das Gerät, auf dem Sie es installieren, so gesichert, wie es sein sollte? Genau hier setzen viele Praxen noch zu wenig an. Die KBV-Richtlinie nach §75b SGB V legt fest, dass Vertragsarztpraxen angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur IT-Sicherheit umsetzen müssen – auch für mobile Endgeräte.
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Stand: 17. Juli 2026 | Quelle: KBV Praxisnachrichten
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