🇩🇪 Dieser Beitrag betrifft Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten andere Gesetze (NISG 2024 bzw. ISG/nDSG).

Gewalt in Arztpraxen: Was müssen Sie jetzt wissen?

Gewalttaten gegen medizinisches Personal nehmen zu – und sie bleiben bislang in der Kriminalstatistik weitgehend unsichtbar. Das soll sich ändern: Die Innenministerkonferenz berät aktuell darüber, Gewalt in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen künftig gesondert zu erfassen. Was das für Ihre Praxis bedeutet und was Sie heute schon tun können, lesen Sie hier.


Betrifft mich das?

Kurze Antwort: Ja – unabhängig von Praxisgröße oder Fachrichtung.

Gewalt in Arztpraxen ist kein Randphänomen. Bei einer KBV-Befragung vor zwei Jahren gaben 85 Prozent der rund 7.600 teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitenden an, dass Beschimpfungen, Beleidigungen oder Bedrohungen durch Patienten zugenommen haben. Fast jeder zweite berichtete, in den vergangenen fünf Jahren mindestens einmal körperlich angegriffen oder bedroht worden zu sein.

Betroffen sind:

  • Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen jeder Fachrichtung
  • Medizinische Fachangestellte (MFA) an der Anmeldung und im Behandlungsbereich
  • Psychotherapeutische Praxen
  • Grundsätzlich alle Einrichtungen, in denen medizinisches oder pflegerisches Personal Patientenkontakt hat

Es gibt keine Ausnahme nach Praxisgröße oder Bundesland. Das Problem betrifft Stadt und Land, große Praxen und kleine Einzelpraxen gleichermaßen.


Was ist gerade im Gang – und was ändert sich?

Aktuell befasst sich die Innenministerkonferenz in Hamburg mit einem Beschlussentwurf des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul. Darin wird das Bundesinnenministerium aufgefordert, Gewalttaten gegen Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Berufen künftig gesondert in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auszuweisen.

Bisher laufen solche Vorfälle schlicht als Körperverletzungsdelikt in die Statistik ein – ohne dass Tatort Praxis oder die berufliche Rolle des Opfers erfasst werden. Das macht es schwer, das wahre Ausmaß zu erkennen und politisch zu handeln.

Parallel dazu hat das Bundesjustizministerium Anfang 2026 angekündigt, die Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften sowie der Polizei auf weitere Berufsgruppen ausweiten zu wollen – ausdrücklich auch auf Ärzte, Pflegekräfte und Medizinische Fachangestellte.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen appelliert klar: Erstatten Sie bei jedem Vorfall Strafanzeige. Nur angezeigte Fälle erscheinen in der Statistik – und nur eine vollständige Statistik erzeugt politischen Handlungsdruck.

Hinweis: Für rechtliche Fragen rund um Anzeigepflichten oder Haftung wenden Sie sich an einen Anwalt.


Was ist zu tun?

Sie müssen nicht warten, bis neue Gesetze in Kraft treten. Es gibt heute konkrete Schritte, die Ihre Praxis sicherer machen:

1. Jeden Vorfall dokumentieren und anzeigen Halten Sie Vorfälle schriftlich fest – Datum, Uhrzeit, Beteiligte, Hergang. Erstatten Sie bei tätlichen Angriffen, Bedrohungen oder schweren Beleidigungen konsequent Strafanzeige. Sprechen Sie mit Ihrem Team: Auch MFA sollen wissen, dass sie dieses Recht haben und nutzen sollen.

2. Präventive Maßnahmen im Praxisalltag einführen Überprüfen Sie, ob Ihre Anmeldung baulich oder organisatorisch entschärft werden kann – zum Beispiel durch klare Sichtlinien, Fluchtmöglichkeiten hinter dem Tresen oder einen Notrufknopf.

3. Team schulen – Deeskalation trainieren Verbale Angriffe eskalieren oft, wenn das Gegenüber unsicher reagiert. Kurze Schulungen zur Deeskalation helfen Ihren MFA, ruhig und sicher zu bleiben. Die KBV stellt auf ihrer Website konkrete Handlungsempfehlungen bereit.

4. Klare Praxisregeln kommunizieren Ein sichtbares Hinweisschild – zum Beispiel: „In unserer Praxis gilt Nulltoleranz gegenüber Gewalt und Beleidigungen" – signalisiert Patienten und schützt Ihr Team.

5. Interne Meldewege einrichten Stellen Sie sicher, dass Ihr Team weiß, an wen es sich nach einem Vorfall wenden kann – und dass niemand Angst hat, darüber zu sprechen.


Checkliste: Gewalt in Arztpraxen – So sind Sie vorbereitet

  • [ ] Vorfallprotokoll eingeführt: Datum, Ort, Beteiligte, Hergang werden dokumentiert
  • [ ] Strafanzeige als Standard: Team weiß, dass Übergriffe zur Anzeige gebracht werden
  • [ ] Notrufsystem vorhanden: Notrufknopf, Handy-Alarmierung oder ähnliches installiert
  • [ ] Anmeldung baulich überprüft: Fluchtweg hinter dem Tresen vorhanden, keine Engstellen
  • [ ] Deeskalationsschulung geplant oder absolviert: mindestens einmal pro Jahr für das gesamte Team
  • [ ] Praxisregeln kommuniziert: Hinweis auf Nulltoleranz im Wartebereich sichtbar
  • [ ] Interne Meldestelle definiert: Mitarbeitende wissen, an wen sie sich wenden können
  • [ ] KBV-Materialien heruntergeladen: Handlungsempfehlungen auf kbv.de gespeichert und geprüft
  • [ ] Dokumentation sicher aufbewahrt: Vorfallberichte DSGVO-konform gespeichert (DSGVO, BDSG beachten)

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechts- oder Sicherheitsberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt.

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