🇩🇪 Dieser Beitrag betrifft Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten andere Gesetze (NISG 2024 bzw. ISG/nDSG).

eRezept Arztpraxis: Was müssen Sie jetzt wissen?

Das eRezept ist in Deutschland für gesetzlich Versicherte längst Pflicht – doch viele Praxen kämpfen noch mit offenen Fragen: Was gilt wann? Welche Ausnahmen gibt es? Und wie schützen Sie die Rezeptdaten rechtskonform? Dieser Artikel gibt Ihnen einen kompakten Überblick.


Betrifft mich das?

Kurze Antwort: Ja – alle Vertragsarztpraxen in Deutschland.

Das eRezept für gesetzlich Krankenversicherte gilt seit Januar 2024 bundesweit verpflichtend für alle zugelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Ob Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder MVZ – die Pflicht zur elektronischen Verordnung trifft jede Praxis, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Privatrezepte (PKV-Patienten) sind vom eRezept-Pflichtbetrieb derzeit nicht erfasst – hier bleibt das Papierrezept weiterhin möglich.

Wichtige Ausnahmen vom Papierrezept-Verbot: - Technische Störungen in der Telematikinfrastruktur (TI): In diesem Fall ist das Papierrezept als Ausweichlösung erlaubt - Hausbesuche ohne digitale Anbindung vor Ort: unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich - Bestimmte Betäubungsmittel-Verordnungen: Hier gelten weiterhin eigene gesetzliche Vorgaben

Für Kinderärztinnen und Kinderärzte gilt ein wichtiger Hinweis: Bei der Verordnung von OTC-Arzneimitteln (apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr entfällt der Verordnungsausschluss – das gilt auch beim eRezept.


Was ist zu tun?

Das eRezept klingt nach reiner Technik – ist es aber nicht nur. Hinter jedem elektronisch übermittelten Rezept stecken sensible Patientendaten, die besonderen Schutzpflichten unterliegen. Hier sind die wichtigsten Handlungsfelder für Ihre Praxis:

1. Technische Voraussetzungen sicherstellen

Für das eRezept brauchen Sie eine funktionsfähige Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie ein zertifiziertes Praxisverwaltungssystem (PVS), das eRezepte ausstellen kann. Sprechen Sie mit Ihrem IT-Dienstleister, falls Sie hier noch Lücken haben.

2. Verordnungsregeln kennen und einhalten

Die KBV-Arzneimittel-Richtlinie gilt auch beim eRezept unverändert. Das bedeutet: - Lifestyle-Arzneimittel (z. B. Mittel zur Gewichtsreduktion) sind nicht verordnungsfähig – auch nicht elektronisch - OTC-Präparate dürfen nur bei schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard und mit ärztlicher Begründung verordnet werden - Bei Verordnungseinschränkungen laut G-BA-Anlage III gelten diese weiterhin vollumfänglich

3. Datenschutz beim eRezept ernst nehmen

Rezeptdaten sind Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO (Art. 9) und des BDSG – also besonders schutzbedürftig. Folgende Punkte müssen geregelt sein: - Ihr PVS-Anbieter sollte einen aktuellen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Ihnen geschlossen haben - Zugriffsrechte auf Rezeptdaten im System sollten auf das notwendige Minimum beschränkt sein (Prinzip der Datensparsamkeit) - Protokollieren Sie ungewöhnliche Zugriffe – das ist auch Anforderung der KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie (§ 75b SGB V), die seit seit September 2023 für alle Praxen verbindlich gilt

4. Sicherheitsvorfälle dokumentieren

Wenn Rezeptdaten unbefugt abgerufen, verändert oder verloren gehen, besteht unter Umständen eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Datenschutzbehörde (Art. 33 DSGVO, Frist: 72 Stunden). Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis weiß, wer im Ernstfall handelt.

Für rechtliche Beratung zu konkreten Haftungsfragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Ihre zuständige KV.


Checkliste: eRezept sicher und rechtskonform

Prüfen Sie diese Punkte in Ihrer Praxis:

  • [ ] TI-Anbindung aktiv und PVS für eRezept zertifiziert
  • [ ] Ausweichlösung bekannt: Welche Schritte gelten bei TI-Ausfall? (Papierrezept-Vorlage griffbereit)
  • [ ] AVV mit PVS-Anbieter vorhanden und aktuell (DSGVO Art. 28)
  • [ ] Zugriffsrechte im PVS geprüft: Nur berechtigte Personen sehen Rezeptdaten
  • [ ] Mitarbeitende geschult: MPA wissen, was beim Datenzugriff erlaubt ist und was nicht
  • [ ] Verordnungsausschlüsse bekannt: Team kennt OTC-Regelungen und Lifestyle-Ausschlüsse
  • [ ] Notfallprotokoll für Datenpannen vorhanden (Meldepflicht 72h!)
  • [ ] KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie §75b SGB V umgesetzt – technische und organisatorische Maßnahmen dokumentiert
  • [ ] Regelmäßige Updates für PVS und TI-Konnektoren eingeplant

Tool-Tipp: ISMShield Micro hilft Ihnen dabei

Die größte Schwachstelle beim eRezept ist oft nicht die Technik – sondern fehlende Dokumentation und unklare Zuständigkeiten. Genau hier setzt ISMShield Micro an.

Mit ISMShield Micro können Sie als Praxis ohne IT-Kenntnisse:

  • Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) nach DSGVO und KBV-Richtlinie strukturiert erfassen und aktuell halten
  • Einen Aufgabenüberblick behalten: Was ist erledigt, was fehlt noch?
  • Im Falle einer Prüfung durch die Datenschutzbehörde oder Ihre KV nachweisbar dokumentieren, dass Sie die Anforderungen umgesetzt haben

Kein Fachjargon, keine überladenen Excel-Listen – sondern ein geführter Prozess, der auf die Realität von Arztpraxen zugeschnitten ist.

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Stand: Juni 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder IT-Fachberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Anwalt. Für spezifische technische Fragen zur TI kontaktieren Sie Ihren Dienstleister oder die KBV.

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