🇨🇭 Dieser Beitrag betrifft die Schweiz. In Deutschland und Österreich gelten andere Gesetze (BSIG/DSGVO bzw. NISG 2024).
EPD Implementation: Was müssen Praxen wirklich wissen?
Das elektronische Patientendossier (EPD) stellt viele Praxen vor eine praktische Frage: Was bedeuten all diese technischen Spezifikationen für meinen Alltag — und was muss ich konkret tun? Die EPD Implementation Spezifikationen klingen komplex, lassen sich aber auf wenige handlungsrelevante Punkte reduzieren. Dieser Artikel erklärt, was hinter den technischen Anforderungen steckt und wie Sie Ihre Praxis sicher aufstellen.
Betrifft mich das?
Kurze Antwort: Ja — abhängig von Ihrer Einrichtungsart und Ihrem Kanton.
Das EPDG (Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier) gilt seit 2020 stufenweise für verschiedene Leistungserbringer:
- Spitäler und Geburtshäuser sind seit April 2020 verpflichtet, dem EPD angeschlossen zu sein.
- Pflegeheime mussten sich bis April 2022 anschliessen.
- Spitex-Organisationen, die im Bereich der Krankenpflege tätig sind, unterliegen ebenfalls der Anschlusspflicht.
- Niedergelassene Arztpraxen, Apotheken und andere ambulante Leistungserbringer sind derzeit noch nicht gesetzlich verpflichtet — der Anschluss ist freiwillig, wird aber vom Bund gefördert und zunehmend von Patienten erwartet.
Wichtig: Die genaue Pflicht hängt auch vom kantonalen Gesundheitsgesetz ab. Einzelne Kantone können weitergehende Vorgaben machen. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Anwalt oder Ihren Kantonsarzt.
Was ist zu tun?
Die EPD Implementation Spezifikationen, die e-Health Suisse unter epd-spezifikationen veröffentlicht, richten sich in erster Linie an IT-Dienstleister und Softwarehersteller — also an jene, die Ihre Praxissoftware bauen oder betreiben. Sie als Praxisinhaberin oder MPA müssen diese Profile nicht selbst implementieren. Trotzdem sollten Sie wissen, was dahintersteckt.
Was steckt hinter den Spezifikationen?
Das EPD basiert auf internationalen Standards — sogenannten IHE-Profilen (Integrating the Healthcare Enterprise). Diese legen fest, wie Dokumente ausgetauscht, Patienten identifiziert und Zugriffsrechte geregelt werden. Konkret bedeutet das für Ihre Praxis:
- CH:XDS / CH:XDS-I: Ihr Praxissystem muss Dokumente (z. B. Arztberichte, Laborresultate, Bilder) in einem definierten Format ins EPD hochladen können.
- CH:PIXV3 / CH:PDQV3: Das System muss Patienten korrekt identifizieren und ihre EPD-ID abfragen können.
- CH:IUA / CH:XUA: Zugriffsrechte müssen sicher geregelt sein — nur berechtigte Personen dürfen auf das Dossier zugreifen.
- CH:ATNA: Alle Zugriffe werden protokolliert (Audit Trail). Das ist auch aus Datenschutzsicht nach nDSG relevant.
- Exchange Formats (Anhang 4 EPRO-EDI): Dokumente müssen in standardisierten Formaten wie CDA oder FHIR vorliegen.
Was bedeutet das praktisch für Sie?
- Prüfen Sie Ihre Praxissoftware: Fragen Sie Ihren Softwareanbieter direkt: «Ist Ihre Lösung EPD-zertifiziert und mit welcher Stammgemeinschaft verbunden?» Zertifizierte Systeme erfüllen die technischen Spezifikationen automatisch.
- Wählen Sie eine Stammgemeinschaft: Um EPD-fähig zu werden, müssen Sie einer zugelassenen Stammgemeinschaft beitreten (z. B. HIN, eHealth Aargau, EPD Waadt etc.). Diese übernimmt die technische Infrastruktur für Sie.
- Schulen Sie Ihr Team: Nicht die Technik, sondern der Umgang damit ist entscheidend. Wer darf auf das EPD zugreifen? Wie werden Zugriffsrechte vergeben?
- Datenschutz beachten: Das EPD unterliegt dem nDSG (gilt seit September 2023). Patienten müssen aktiv zustimmen (Opt-in-Prinzip). Dokumentieren Sie Einwilligungen nachvollziehbar.
- Halten Sie Dokumente aktuell: Überprüfen Sie regelmässig, welche Dokumente Sie ins EPD hochladen — und dass diese den aktuellen Exchange Formats entsprechen.
Checkliste: EPD Implementation in der Praxis
- [ ] Anschlusspflicht klären: Sind Sie als Einrichtungstyp gesetzlich verpflichtet oder freiwillig dabei?
- [ ] Stammgemeinschaft wählen: Beitreten und Vertrag abschliessen
- [ ] Praxissoftware prüfen: Ist sie EPD-zertifiziert? Unterstützt sie IHE-Profile und FHIR-Formate?
- [ ] Softwareanbieter kontaktieren: Technische Integration beantragen oder bestätigen lassen
- [ ] Mitarbeitende schulen: Zugriffsrechte, Umgang mit EPD-Zugriffen, Datenschutz
- [ ] Einwilligungsprozess einrichten: Patienten informieren und Opt-in dokumentieren (nDSG-konform)
- [ ] Audit-Trail aktivieren: Sicherstellen, dass Zugriffe protokolliert werden (CH:ATNA)
- [ ] Notfallkonzept prüfen: Was passiert, wenn das EPD-System nicht erreichbar ist?
- [ ] Kantonale Anforderungen prüfen: Gibt es zusätzliche Vorgaben in Ihrem Kanton?
Tool-Tipp: ISMShield Micro unterstützt Sie
Die technischen EPD Implementation Spezifikationen sind Aufgabe Ihrer IT und Ihres Softwareanbieters. Aber drumherum gibt es viele Aufgaben, die direkt in Ihrer Verantwortung liegen: Datenschutzdokumentation, Zugriffsrechte, Sicherheitsnachweise, Mitarbeiterschulungen.
ISMShield Micro hilft Ihnen dabei, genau diese Grundlagen strukturiert umzusetzen — ohne IT-Kenntnisse vorauszusetzen:
- Datenschutz-Checklisten nach nDSG, zugeschnitten auf Arztpraxen und Apotheken
- Vorlagen für Zugriffsregelungen und Einwilligungsdokumente
- Automatisierte Hinweise bei neuen regulatorischen Anforderungen — damit Sie keine Frist verpassen
- Dokumentation, die bei einer allfälligen Kontrolle durch den EDÖB vorgelegt werden kann
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Weitere Hintergrundartikel zu Datenschutz und IT-Sicherheit in der Praxis finden Sie in unserem Ratgeber für Gesundheitseinrichtungen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen wenden Sie sich an einen Anwalt oder Ihre kantonale Gesundheitsbehörde.
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