🇩🇪 Dieser Beitrag betrifft Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten andere Gesetze (NISG 2024 bzw. ISG/nDSG).
ePA App Benachrichtigungen: Was gilt jetzt für Praxen?
Seit Juli 2026 können Patienten in der ePA-App Push-Benachrichtigungen aktivieren. Sie werden dann automatisch informiert, wenn Ihre Praxis auf ihre elektronische Patientenakte zugreift oder Dokumente einstellt. Das klingt nach einer reinen Patienten-Funktion – hat aber direkte Auswirkungen auf Ihren Praxisalltag.
Betrifft mich das als Praxis?
Ja – und zwar unabhängig von Praxisgröße oder Fachrichtung. Sobald Sie die ePA-Telematikinfrastruktur (TI) nutzen und Patientenkarten stecken, lösen Sie potenziell ePA App Benachrichtigungen auf dem Smartphone Ihrer Patienten aus.
Konkret gilt das für: - Niedergelassene Ärzte und Arztpraxen jeder Größe in Deutschland - Praxen, die bereits an die TI angebunden sind und die ePA-Anbindung aktiv nutzen - Alle Fachrichtungen, die Befundberichte, Medikationspläne oder andere Dokumente in die ePA einstellen
Keine unmittelbare Relevanz haben diese Änderungen für Praxen, die die ePA noch gar nicht aktiv nutzen. Die Pflicht zur ePA-Nutzung gilt in Deutschland seit Januar 2025, daher sollte die Anbindung in den meisten Praxen bereits erfolgt sein.
Die neue Funktion steht den Versicherten seit Anfang Juli 2026 schrittweise zur Verfügung – abhängig davon, wann die jeweilige Krankenkasse das App-Update bereitstellt. Der Rollout läuft noch.
Was ist zu tun?
Die gute Nachricht: Technisch müssen Sie in Ihrer Praxis nichts ändern. Die Benachrichtigungsfunktion wird vollständig auf der Seite der Patienten konfiguriert. Trotzdem empfehlen sich einige organisatorische Maßnahmen.
1. Ihr Team informieren
Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter sollten wissen, was diese neue Funktion bedeutet. Steckt jemand versehentlich eine Karte oder greift aus einem anderen Grund auf die ePA zu, kann das beim Patienten sofort eine Push-Nachricht auslösen. Das kann zu Rückfragen führen – zum Beispiel: „Warum war meine Karte gerade in Ihrer Praxis?" Eine kurze Teambesprechung schafft Klarheit.
2. Kommunikation mit Patienten vorbereiten
Bereiten Sie eine einfache Erklärung vor, falls Patienten nachfragen. Zum Beispiel: „Sie haben eine Benachrichtigung erhalten, weil wir heute Ihre Gesundheitskarte gesteckt und einen Befundbericht in Ihre ePA eingestellt haben." Das zeigt Transparenz und stärkt das Vertrauen.
3. Korrekte Dokumentation weiterhin sicherstellen
ePA App Benachrichtigungen machen Ihre Aktivitäten in der Akte für Patienten sichtbarer als je zuvor. Das ist kein Problem – solange Ihre Einträge sauber, vollständig und korrekt sind. Nutzen Sie die Gelegenheit, interne Abläufe rund um die Dokumentenablage in der ePA zu überprüfen.
4. Datenschutz im Blick behalten
Die DSGVO und das BDSG gelten natürlich weiterhin. Jeder Zugriff auf die ePA muss einem medizinischen Zweck dienen und dokumentiert sein. Daran ändert die neue Benachrichtigungsfunktion nichts – sie macht diesen Grundsatz für Patienten aber transparenter.
Hinweis: Für konkrete rechtliche Fragen – etwa zur Haftung bei irrtümlichem ePA-Zugriff – wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Ihre zuständige Ärztekammer.
Checkliste: Praxis fit für ePA-Benachrichtigungen
- [ ] Teaminformation: Alle MFA und ärztlichen Mitarbeitenden wissen, dass Patienten jetzt Push-Nachrichten erhalten können
- [ ] Karten nur gezielt stecken: Gesundheitskarte nur dann stecken, wenn ein tatsächlicher Behandlungsanlass besteht
- [ ] Patientenkommunikation: Kurze Erklärung parat haben, falls Patienten wegen einer Benachrichtigung nachfragen
- [ ] Dokumentenablage prüfen: Sicherstellen, dass hochgeladene Dokumente vollständig, korrekt beschriftet und dem richtigen Patienten zugeordnet sind
- [ ] Zugriffsrechte im Praxissystem prüfen: Wer in Ihrer Praxis hat Zugang zur ePA-Funktionalität? Nur berechtigte Personen sollten Zugriff haben
- [ ] Datenschutzhinweise aktuell halten: Prüfen, ob Ihre Patienteninformation zur ePA die neue Benachrichtigungsfunktion erwähnt oder erwähnen sollte
- [ ] Keine technischen Anpassungen nötig: Vergewissern Sie sich, dass kein Praxissoftware-Update wegen dieser Funktion aussteht – Rücksprache mit Ihrem IT-Dienstleister oder Softwareanbieter
Tool-Tipp: ISMShield Micro für Ihre Praxis
Transparenz gegenüber Patienten ist gut – aber sie erhöht auch den Druck, intern sauber aufgestellt zu sein. Wenn Patienten jeden ePA-Zugriff sehen, sollten Sie jederzeit erklären können, wer wann aus welchem Grund zugegriffen hat.
ISMShield Micro hilft Arztpraxen dabei, genau das im Griff zu behalten: übersichtliche Dokumentation von IT-Zugriffen, strukturierte Checklisten für DSGVO- und BDSG-konforme Abläufe und verständliche Hinweise zu aktuellen Anforderungen – ohne IT-Fachwissen.
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Stand: 24. Juli 2026 | Quelle: KBV Praxisnachrichten, gematik
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