🇩🇪 Dieser Beitrag betrifft Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten andere Gesetze (NISG 2024 bzw. ISG/nDSG).
Digitalisierung Arztpraxis 2026: Was bringt die KBV-Befragung?
Die KBV hat im Juli 2026 das neunte PraxisBarometer Digitalisierung gestartet – eine bundesweite Umfrage unter Arztpraxen zur ePA, KI und Telematikinfrastruktur. Fast 10.000 Praxen wurden angeschrieben. Was steckt dahinter, und warum lohnt eine Teilnahme gerade jetzt?
Betrifft mich das?
Das PraxisBarometer richtet sich an alle Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Deutschland – unabhängig von Fachrichtung oder Praxisgrösse. Ob Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder MVZ: Wer als Vertragsarzt oder -psychotherapeut zugelassen ist, kann mitmachen.
Wer wurde angeschrieben? Seit Wochenbeginn (ab 14. Juli 2026) erhalten rund 10.000 zufällig ausgewählte Praxen eine persönliche Einladung per Post oder E-Mail. Wer keine Einladung erhalten hat, kann ab dem 3. August 2026 trotzdem teilnehmen – die Befragung wird dann für alle geöffnet.
Teilnahme bis 23. August 2026 möglich, per Online-Fragebogen (ca. 20 Minuten) oder auf Wunsch in Papierform.
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme. Die Befragung ist freiwillig.
Was ist zu tun?
Das PraxisBarometer ist keine Pflichtmassnahme – sondern eine Chance. Denn die Ergebnisse fliessen direkt in die KBV-Positionen zur Gesundheitspolitik ein. Je mehr Praxen teilnehmen, desto belastbarer wird das Bild, das die KBV gegenüber Gesetzgeber und Krankenkassen vertreten kann.
Die drei Schwerpunkte 2026:
1. Elektronische Patientenakte (ePA) Die ePA ist seit Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend eingeführt worden. Im Alltag zeigt sich: Technik und Bedienung sind nicht überall reibungslos. Die Befragung erfasst, wie gut die ePA in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) integriert ist und wo es noch hakt.
2. Telematikinfrastruktur (TI) Neben der ePA werden weitere TI-Anwendungen bewertet – etwa das E-Rezept, der elektronische Arztbrief (eArztbrief) oder KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Die KBV will wissen, wie praxistauglich diese Werkzeuge im Arbeitsalltag wirklich sind.
3. Künstliche Intelligenz (KI) KI in der Arztpraxis ist kein Zukunftsthema mehr. Sprachassistenten, automatische Dokumentation, Bildauswertung – viele Praxen experimentieren bereits. Die Befragung fragt gezielt: Welche KI-Tools nutzen Sie? Was hilft, was hindert?
Wichtig: Die Erhebungsdaten werden anonymisiert und streng vertraulich behandelt. Wer möchte, kann Kontaktdaten hinterlassen, um an vertiefenden Fokusgruppeninterviews teilzunehmen.
Die Ergebnisse sollen voraussichtlich im Herbst 2026 veröffentlicht werden.
Checkliste: So bereiten Sie sich vor
Bevor Sie den Fragebogen ausfüllen, lohnt es sich, einen kurzen Blick in die eigene Praxis zu werfen. Das macht Ihre Antworten präziser – und hilft Ihnen gleichzeitig, den eigenen Digitalisierungsstand einzuschätzen.
- ePA-Nutzung klären: Wie oft greifen Sie oder Ihre MPA tatsächlich auf die ePA zu? Welche Probleme treten regelmässig auf?
- PVS-Integration prüfen: Sind ePA, E-Rezept und eArztbrief vollständig in Ihr Praxisverwaltungssystem eingebunden – oder gibt es Medienbrüche?
- KI-Einsatz dokumentieren: Nutzen Sie KI-gestützte Tools, etwa für Diktat, Befundauswertung oder Terminverwaltung? Welche und wie oft?
- TI-Probleme notieren: Gibt es wiederkehrende Verbindungsabbrüche, Fehlermeldungen oder Schulungsbedarf beim Team?
- IT-Sicherheit mitdenken: Die KBV-Richtlinie nach §75b SGB V schreibt Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit in Praxen vor – gilt seit 2021 und wurde seither weiterentwickelt. Prüfen Sie: Sind Ihre Massnahmen aktuell?
- Teilnahme einplanen: ca. 20 Minuten Zeitaufwand – am besten in einer ruhigeren Praxisphase einplanen, z.B. Mittagspause.
Warum Digitalisierung Arztpraxis 2026 auch IT-Sicherheit bedeutet
Die Befragung misst den Stand der Digitalisierung Arztpraxis 2026 – aber Digitalisierung ohne Sicherheit ist ein Risiko. Je mehr Anwendungen in einer Praxis vernetzt sind (ePA, TI, KI-Tools), desto grösser ist die Angriffsfläche für Datenpannen oder Cyberangriffe.
Relevant sind dabei:
- §75b SGB V (KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie): Verbindliche IT-Sicherheitsanforderungen für Vertragsarztpraxen, gestaffelt nach Praxisgrösse.
- DSGVO und BDSG: Patientendaten sind besonders schützenswert. Verstösse können zu Bussgeldern führen.
- NIS2UmsuCG: Gilt seit 2025 in Deutschland. Für die meisten kleinen Arztpraxen besteht keine direkte NIS2-Pflicht – aber wer Dienstleister oder Zulieferer von Einrichtungen im Gesundheitswesen ist, sollte prüfen, ob er indirekt betroffen ist.
Für rechtliche Fragen zu NIS2 oder DSGVO wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.
Tool-Tipp: ISMShield Micro für Arztpraxen
Wer den Fragebogen ausfüllt und dabei merkt, dass in der eigenen Praxis noch Lücken beim Thema IT-Sicherheit bestehen, dem hilft ISMShield Micro – entwickelt speziell für kleine Arztpraxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen.
ISMShield Micro führt Sie Schritt für Schritt durch die Anforderungen der KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie (§75b SGB V) und hilft Ihnen:
- den eigenen Sicherheitsstatus schnell einzuschätzen
- konkrete Massnahmen zu priorisieren – ohne IT-Vorkenntnisse
- Dokumentation für eventuelle Prüfungen bereitzuhalten
Mehr dazu finden Sie unter ISMShield Micro starten → sowie in unserem Praxis-Ratgeber mit weiteren Artikeln zu Datenschutz, TI-Sicherheit und ePA-Pflichten.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder IT-Sicherheitsberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt, für technische Fragen an einen qualifizierten IT-Dienstleister.
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