🇩🇪 Dieser Beitrag betrifft Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten andere Gesetze (NISG 2024 bzw. ISG/nDSG).

Apothekenreform: Was bedeutet die Blutabnahme in Apotheken für Ihre Praxis?

Die Apothekenreform ist beschlossen: Apotheken dürfen schon bald venöse Blutabnahmen, Schnelltests und erweiterte Impfleistungen anbieten. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz hat den Bundesrat passiert und kann noch im Sommer 2026 in Kraft treten. Für Arztpraxen bedeutet das konkret: mehr ungeplante Patientengespräche, mehr Folgeabklärungen – und damit mehr Aufwand.


Betrifft mich das als Praxis?

Kurze Antwort: Ja – und zwar unabhängig von Praxisgrösse oder Fachrichtung.

Besonders betroffen sind:

  • Hausarztpraxen, die bereits heute Patienten mit unklaren Selbstdiagnosen aus dem Internet versorgen
  • Internisten und Diabetologen, deren Patientinnen und Patienten künftig Risikoscreenings für Diabetes, Bluthochdruck oder Fettstoffwechselstörungen in der Apotheke erhalten
  • Alle Praxen, die Dauermedikamentierte betreuen – denn Apotheken dürfen in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept abgeben

Das Gesetz gilt bundesweit. Es gibt keine regionalen Ausnahmen – weder nach Bundesland noch nach Praxistyp.

Was genau dürfen Apotheken neu?

  • Sämtliche Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen (z. B. Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, FSME) – bisher nur Grippe und COVID-19
  • Venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken
  • Schnelltests auf bestimmte Erreger (z. B. Norovirus, RSV)
  • Risikoscreenings für Herz-Kreislauf, Diabetes, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Adipositas
  • Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept bei Dauermedikation oder akuten unkomplizierten Erkrankungen in dringenden Fällen

Was ist zu tun?

Die KBV warnt ausdrücklich: Patienten, bei denen nach ärztlicher Anamnese vielleicht gar keine Testung nötig gewesen wäre, werden mit unklaren Befunden in die Praxis geschickt. Andere kommen zu spät – weil sie zuvor in der Apotheke waren. Das klingt nach einem Randproblem, wird aber für viele Praxen schnell zur täglichen Realität.

Schritt 1: Praxisabläufe überdenken

Planen Sie ein, dass mehr Patienten mit Laborergebnissen oder Testergebnissen aus der Apotheke kommen werden – ohne ärztliche Voreinschätzung. Klären Sie im Team: Wer nimmt diese Anrufe an? Wie werden solche Patienten priorisiert?

Schritt 2: Kommunikation mit Patienten vorbereiten

Erklären Sie Ihren Patientinnen und Patienten aktiv, wann ein Gang zur Apotheke sinnvoll ist – und wann nicht. Ein kurzer Aushang oder ein Hinweis beim nächsten Termin kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Schritt 3: Dokumentation anpassen

Wenn ein Patient mit einem Apothekenresultat zu Ihnen kommt, müssen Sie dieses klinisch einordnen. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) solche Einträge sauber abbilden kann – inklusive Herkunft des Befunds.

Schritt 4: Datenschutz im Blick behalten

Apothekenblutabnahmen zur Diagnostik erzeugen Gesundheitsdaten. Wenn Apotheken Befunde direkt an Ihre Praxis übermitteln, gelten die DSGVO und das BDSG uneingeschränkt. Klären Sie, in welcher Form Sie solche Daten erhalten und wie Sie diese rechtskonform verarbeiten. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.

Schritt 5: Honorarsituation im Auge behalten

Die KBV kritisiert, dass die Apothekenreform Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen erhöht – während Praxen gleichzeitig Honorarkürzungen hinnehmen müssen. Beobachten Sie, wie sich Ihre Abrechnungssituation verändert, und dokumentieren Sie Mehraufwand durch Apothekenfolgebefunde.


Checkliste: Apothekenreform Blutabnahme – Arztpraxis vorbereitet?

  • [ ] Praxisteam informiert: Was dürfen Apotheken neu, was nicht?
  • [ ] Triage-Prozess angepasst: Patienten mit Apothekenresultaten gezielt einplanen
  • [ ] Patientenkommunikation vorbereitet: Aushang oder Merkzettel erstellt
  • [ ] Dokumentation im PVS: Herkunft externer Befunde klar kennzeichnen
  • [ ] Datenschutz geprüft: Wie kommen Apothekenbefunde zu Ihnen, und ist das DSGVO-konform?
  • [ ] Datenweitergabe geregelt: Liegt eine Einwilligung des Patienten vor?
  • [ ] Honorar-Monitoring gestartet: Mehraufwand durch Folgeabklärungen erfassen
  • [ ] KBV-Entwicklungen verfolgen: Weitere Stellungnahmen und Vergütungsregelungen beobachten

Tool-Tipp: ISMShield Micro hilft bei der Datenschutz-Grundordnung

Die Apothekenreform Blutabnahme für Arztpraxen bedeutet auch: neue Datenflusspfade. Befunde, die aus der Apotheke in Ihre Praxis gelangen, sind besonders schützenswerte Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Viele Praxen haben diese Prozesse noch nicht vollständig im Blick.

ISMShield Micro hilft Ihnen als kleine oder mittlere Praxis dabei, genau solche Lücken zu erkennen – ohne IT-Kenntnisse und ohne Stunden in Formulare zu investieren. In wenigen Schritten erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Datenschutz- und IT-Sicherheitslage, die Sie auch gegenüber Ihrer KV oder einem Datenschutzbeauftragten vorweisen können.

👉 Jetzt mit ISMShield Micro starten 👉 Weitere Ratgeber für Arztpraxen


Hinweis: Dieser Artikel gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Datenschutzberatung. Für rechtliche Fragen zur Apothekenreform und zur DSGVO-konformen Umsetzung wenden Sie sich an einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.

Quellen: KBV Praxisnachrichten, 18.06.2026 | Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (Bundesrat, Juni 2026)

Diesen Schritt in 10 Minuten erledigen

Jetzt kostenlos starten →