⚠️ Mögliche Auswirkung auf Patientensicherheit

Betroffene Einrichtungen

🏥 Krankenhaus🏨 Fachklinik🏃 Rehaklinik🏡 Pflegeheim🔬 Labor🏢 Ambulantes Zentrum

Bereich

IT-InfrastrukturEndgeräteNetzwerk
Beschreibung

ConnectWise ScreenConnect weist eine Kombination aus unsachgemäßer Rechteverwaltung und fehlender Autorisierungsprüfung auf, die es einem Angreifer ermöglicht, innerhalb aktiver Remote-Sessions Dateien zu übertragen und Code auszuführen, ohne dass eine Autorisierung oder eine Bestätigung durch den Host erforderlich ist. Da die Schwachstelle aktiv ausgenutzt wird (CISA KEV), besteht ein unmittelbares und ernstes Risiko. ScreenConnect wird im Gesundheitswesen häufig für den IT-Fernwartungsbetrieb eingesetzt – sowohl zur Wartung klinischer Workstations als auch von KIS- und PACS-Systemen. Eine erfolgreiche Ausnutzung kann zur Kompromittierung sensibler Patientendaten, zur Manipulation klinischer Systeme oder zur Einschleusung von Ransomware führen, was die Patientensicherheit und den Klinikbetrieb unmittelbar gefährdet. Einrichtungen sollten den Dienst umgehend patchen oder isolieren und aktive Sitzungen auf Missbrauch untersuchen.

Handlungsempfehlung

1 ConnectWise ScreenConnect sofort auf die von ConnectWise bereitgestellte gepatchte Version aktualisieren (Herstellerhinweise unter connectwise.com/security prüfen) und bis dahin den Dienst wenn möglich deaktivieren oder den Zugang auf vertrauenswürdige Netzwerke beschränken.

2. Aktive ScreenConnect-Sitzungen sofort überprüfen und alle verdächtigen oder nicht autorisierten Remote-Sessions beenden; Protokolldateien auf unbefugte Dateiübertragungen und Codeausführungen sichten.

3. Netzwerksegmentierung prüfen: Sicherstellen, dass ScreenConnect-Server nicht direkt aus dem Internet erreichbar sind, sondern nur über VPN oder Jump-Host mit Zwei-Faktor-Authentifizierung.

4. Betroffene Systeme auf Indicators of Compromise (IoC) untersuchen, insbesondere auf hinterlassene Dateien, neue Benutzerkonten oder geplante Tasks, die auf eine bereits erfolgte Kompromittierung hinweisen.

5. Vorfall gemäß internem Meldeprozess dokumentieren und bei KRITIS-Einrichtungen das BSI gemäß NIS2-Meldepflicht informieren, sofern eine aktive Ausnutzung festgestellt wurde.

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Regulatorische Einordnung

NIS2-Relevanz: •••    B3S: •••    ISG: ••ˆ    Meldepflicht DE: ja

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