Betroffene Einrichtungen
Bereich
In Cisco Crosswork wurde im Rahmen eines internen Sicherheitsaudits eine kritische SQL-Injection-Schwachstelle (CWE-89, CVE-2026-20030, CVSS 10.0) identifiziert, bei der Sonderzeichen in SQL-Befehlen nicht korrekt neutralisiert werden. Ein Angreifer kann dadurch potenziell beliebige Datenbankbefehle einschleusen und ausführen, was vollständige Kompromittierung der betroffenen Datenbank – einschließlich Lesen, Verändern oder Löschen von Daten – ermöglichen kann. Cisco Crosswork wird als Netzwerkautomatisierungs- und -orchestrierungsplattform eingesetzt und kann in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen zur Verwaltung kritischer Netzwerkinfrastruktur genutzt werden; sofern es dort betrieben wird, besteht das Risiko, dass Angreifer über kompromittierte Netzwerksteuerung Zugriff auf klinische Systeme oder Patientendaten erlangen. Aufgrund des maximalen CVSS-Scores ist umgehende Prüfung und Aktualisierung betroffener Systeme dringend geboten.
1 Cisco Crosswork auf die im Security Advisory genannte gehärtete Software-Version aktualisieren (Cisco-Advisories unter tools.cisco.com prüfen) und verfügbare Patches für CVE-2026-20030 sofort einspielen.
2. Netzwerkzugang zu Cisco Crosswork-Instanzen auf autorisierte Management-Hosts beschränken (Firewall-ACLs, dediziertes Management-VLAN), um das Angriffspotenzial der SQL-Injection-Schwachstelle zu reduzieren.
3. Protokollierung und Monitoring für Crosswork-Datenbankzugriffe aktivieren und auf anomale SQL-Aktivitäten (unerwartete Abfragen, Massendatenzugriffe) überwachen – SIEM-Regeln entsprechend anpassen.
4. Bestandsaufnahme aller Crosswork-Instanzen im Klinikumfeld durchführen und prüfen, ob Systeme mit Patientendaten oder kritischer Netzwerkinfrastruktur (Segmentierung, SDN) angebunden sind.
5. Vorfall- und Patch-Status gemäß internem ISMS dokumentieren; bei KRITIS-Einrichtungen Meldepflichten gegenüber BSI und ggf. CERT.at prüfen, sofern eine aktive Ausnutzung nicht ausgeschlossen werden kann.
NIS2-Relevanz: ••• B3S: ••• ISG: ••ˆ Meldepflicht DE: ja